Besuch einer Gerichtsverhandlung

SCHWABACH. Am 31. Januar besuchte die Ganztagesklasse V8B der Städtischen Wirtschaftsschule Schwabach das Amtsgericht in Schwabach, um zwei öffentliche Jugendgerichtsverhandlungen im Zuschauerraum mitzuverfolgen.

Einlasskontrolle

Da die Schülerinnen und Schüler inzwischen 14 Jahre alt und somit selbst strafmündig sind, war es für die Jugendlichen sehr interessant zu beobachten, wie der Rechtsstaat funktioniert und wie alterstypische Delikte von 14 – 21-jährigen Personen verhandelt und beurteilt werden. Weil der Angeklagte im ersten Verfahren von der Polizei mit einer Verspätung vorgeführt werden musste, blieb Herrn Kubina, dem vorsitzenden Richter, etwas Zeit, um die Fragen der Schülerinnen und Schüler zu beantworten. Er erklärte den Unterschied zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen und ging darauf ein, wann bei den Heranwachsenden 18-21-Jährigen das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Gemeinsam mit der Staatsanwältin und der Sachverständigen von der Jugendgerichtshilfe erläuterte der Richter auch die unterschiedlichen Rollen der Anwesenden und die möglichen beruflichen Laufbahnen im Justizwesen. An dieser Stelle wurden wir auch zum Tag der offenen Tür des AG Schwabach am 17. März ab 14 Uhr eingeladen.

Nach diesen interessanten Informationen stieg die Spannung, als der Angeklagte in den Gerichtsaal gebracht wurde. Die Schülerinnen und Schüler verfolgten aufmerksam die Zeugenvernehmungen während der Beweisaufnahme und die dazugehörigen Aussagen des Angeklagten.*

Mit dem Plädoyer der Staatsanwältin, den abschließenden Worten des Angeklagten und dem Urteil des Richters endete diese erste Verhandlung, in der es gleich um mehrere Straftaten gegangen war. Nach einer zweiten Verhandlung, in der es um ein Delikt* aus dem Bereich Straßenverkehr ging, bedankten wir uns bei allen Beteiligten und reflektierten diesen beeindruckenden Vormittag gemeinsam in der Schule. Besonders interessant war natürlich, wie die Schülerinnen und Schüler diese Taten und die ergangenen Urteile mit ihrem eigenen Gerechtigkeitsempfinden in Einklang bringen konnten. Insgesamt war es für die Klasse wohl ein sehr lehrreicher Unterrichtsgang mit der Erkenntnis, dass bereits vermeintlich kleinere Vergehen und unbedachtes Handeln zu ernsthaften Konsequenzen führen können.

Text und Bild: Mathias Schleicher

* nähere Inhalte zu den Angeklagten und den Tatvorwürfen werden an dieser Stelle mit Rücksicht auf die Persönlichkeitrechte der Beteiligten nicht weiter ausgeführt.